Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 | Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle über mit der FH-Informatik abgeschlossenen Verträge und sind somit Vertragsbestandteil.

1.2 | Die FH-Informatik behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertrags geltende Version der AGB.

1.3 | Vereinbarungen, die von den vorliegenden AGB abweichen, müssen schriftlich festgehalten werden.

2. Leistungen und Rechte der FH-Informatik

2.1 | Die Preise für unsere Dienstleitungen verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und, wenn anwendbar, inkl. vorgezogener Recyclinggebühr («vRG»).

2.2 | Die FH-Informatik erstellt in der Regel eine Offerte und bestätigt via Auftragsbestätigung den vereinbarten Preis. Eine Offerte wird kostenlos ausgestellt. Die Preise für Hardware sind oft Tagespreise und können deshalb nur unverbindlich offeriert werden. Eine Offerte bleibt, wenn nicht anders vereinbart, gültig für 30 Tage.

2.3 | Für sämtliche Dienstleistungen gelten die auf der Webseite von FH-Informatik ausgewiesenen Konditionen bzw. die mit dem Kunden vereinbarten Konditionen.

2.4 | FH-Informatik kann das Dienstleistungsangebot jederzeit ändern, einzelne Dienstleistungen einschränken und diese auch einstellen.

2.5 | FH-Informatik erbringt ihre Leistungen sorgfältig und professionell. Sie ist im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen bestrebt, ihre Dienstleitungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die Produkte, Dienstleistungen und der Zugang zu den Dienstleistungen jederzeit und ununterbrochen funktionieren.

2.6 | FH-Informatik haftet nicht für Kosten des Kunden, welche diesem gegenüber Dritten entstehen.

2.7 | Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten, zum Ausbau des Dienstes etc. nötig sind, wird der Kunde – soweit möglich – rechtzeitig informiert.

2.8 | Gewährleistungsansprüche gegen FH-Informatik stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

3. Pflichten und Rechte des Kunden

3.1 | Der Kunde ist zur bestimmungsgemässen und rechtmässigen Nutzung der Dienstleistungen und Produkte berechtigt.

3.2 | Bei der Bestellung, Registrierung sowie im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.

3.3 | Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter geeignet zu wählen, sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für die Verwendung der Passwörter ist der Kunde vollumfänglich selbst verantwortlich.

3.4 | Der Kunde ist nicht berechtigt, eine von ihm gekaufte Dienstleistung Dritten zur Verfügung zu stellen.

4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

4.1 | Die Zahlungspflicht für kostenpflichtige Dienstleistungen und Produkte beginnt mit Vertragsabschluss bzw. mit Inanspruchnahme der Dienstleistung.

4.2 | Der Kunde wird über den Erhalt einer neuen Rechnung per E-Mail oder Postbrief informiert.

4.3 | Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, erhält der Kunde eine erste Mahnung. Ab der zweiten Mahnung werden 20CHF Umtriebskosten verrechnet.

5. Haftung

5.1 | FH-Informatik bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und technischen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

5.2 | Soweit gesetzlich zulässig, schliesst FH-Informatik jede Haftung für direkte und indirekte Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.

5.3 |Der Kunde kann für alle Schäden, welche bei FH-Informatik oder Dritten durch seine Benutzung der FH-Informatik Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen, bzw. haftbar gemacht werden.

5.4 | Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt. Für allfällige Datenverluste und / oder Arbeitsausfälle kann FH-Informatik oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nicht haftbar gemacht werden.

6. Datenschutz

6.1 | FH-Informatik verwendet die Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und behandelt die Daten vertraulich. Die Kundendaten werden nicht an Dritte veräussert oder weitergeleitet und ausschliesslich in der Schweiz gespeichert.

6.2 | FH-Informatik schützt die Kundendaten und setzt geeignete Massnahmen um, durch die insbesondere der Zugang zu Daten, deren Transport, Speicherung und Eingabe geschützt werden.

6.3 | Bei rechts- oder sittenwidriger Handlung ist FH-Informatik berechtigt, die Kundendaten an Schweizer Strafbehörden zu übergeben.

6.4 | FH-Informatik ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 | Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentumsrecht der Kaufsache geht erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. FH-Informatik kann in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 | Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend.

8.2 | Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahekommt wie rechtlich möglich.

8.3 | Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschliesslich Einsiedeln als Gerichtsstand. Es gilt Schweizer Recht.